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Ratgeber Vor der Einreichung

Braucht Ihre App eine Website?

Kein Store hat ein Feld, das eine Marketing-Website verlangt – aber vier verschiedene Anforderungen laufen alle auf eine URL hinaus. Was Sie wirklich brauchen und was Sie weglassen können.

Nicht als solche – kein Store hat ein Feld, das eine Marketing-Website verlangt. Aber Google Play verlangt einen Link zur Datenschutzerklärung in Ihrem Store-Eintrag, Werbenetzwerke suchen app-ads.txt im Stammverzeichnis der Website, die Sie angeben, und beide Stores wollen erreichbare URLs. In der Praxis brauchen Sie Seiten, keine Website.

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Erledigen Sie das stattdessen in wenigen Minuten

AppFoyer hostet die Seiten, um die es in diesem Ratgeber geht – Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingungen, Support, Kontolöschung und app-ads.txt –, auf einer eigenen Subdomain, ohne eigene Domain oder eigenen Server. Eine App ist kostenlos, und nichts, was ein Store verlangt, steht jemals hinter einer Bezahlschranke.

Geprüft am 19. September 2026. Store-Richtlinien ändern sich, manchmal ohne Ankündigung. Alles Folgende verlinkt die offizielle Dokumentation, und maßgeblich ist die dort verlinkte Seite, nicht diese hier. Widersprechen sich beide, hat der Store recht. Dieser Ratgeber ist aus dem Englischen übersetzt; Zitate aus der Store-Dokumentation bleiben im englischen Original.

Entwickler stellen diese Frage in Erwartung eines Ja oder Nein und bekommen widersprüchliche Antworten, weil die Antwortenden verschiedene Fragen beantworten. Hier sind die vier, einzeln.

1. Verlangt ein Store eine Marketing-Website?

Nein. Es gibt kein Konsolenfeld namens „Website“, ohne das eine Einreichung scheitert.

Der Store-Eintrag bei Google Play hat ein Feld website unter Store settings → Store listing contact details, neben einer E-Mail-Adresse und einer Telefonnummer. Die E-Mail-Adresse ist zum Veröffentlichen Pflicht, die Website nicht. App Store Connect hat eine Marketing URL, ausdrücklich optional.

Wenn die Frage also lautet „Muss ich eine Landingpage mit Screenshots und Download-Button bauen?“ – nein.

2. Verlangt irgendetwas eine URL?

Ja, mehreres, und hier liegt die eigentliche Antwort:

AnforderungBraucht eine URL?
DatenschutzerklärungJa. Plays User-Data-Richtlinie: “All apps must post a privacy policy link in the designated field within Play Console, and a privacy policy link or text within the app itself.” (Übersetzung: „Alle Apps müssen einen Link zur Datenschutzerklärung im vorgesehenen Feld der Play Console und einen Link zur Datenschutzerklärung oder deren Text in der App selbst bereitstellen.“) Apple: ein Pflichtfeld Privacy Policy
KontolöschungJa, wenn Ihre App Konten hat. Eine öffentliche Web-URL, angegeben in der Play Console unter App content → Data deletion
SupportJa, bei Apple. Das Feld Support URL ist Pflicht
app-ads.txtJa, wenn Sie Werbung zeigen. Netzwerke rufen sie aus dem Stammverzeichnis der Entwickler-Website in Ihrem Store-Eintrag ab

Vier Anforderungen, vier URLs, und keine davon erfüllt eine Marketingseite. Was Sie brauchen, sind Seiten, keine Website in dem Sinn, den Fragende meinen.

3. Warum ist das Feld „Entwickler-Website“ dann trotzdem wichtig?

Wegen app-ads.txt. Diese Datei wird nicht über Ihre App, Ihren Paketnamen oder Ihr Werbekonto gefunden – sondern über die Website-URL, die in Ihrem Store-Eintrag steht. Der Crawler liest diesen Hostnamen und ruft /app-ads.txt in dessen Stammverzeichnis ab.

Bleibt das Feld leer, hat der Crawler keinen Ausgangspunkt – der häufigste einzelne Grund, warum eine Datei als „not found“ gilt. Wenn Sie mit Werbung Geld verdienen, ist das Website-Feld praktisch nicht mehr optional.

Es ist außerdem das eine Feld, das die anderen still zusammenhält: Wer dort einen Host einträgt, der seine Compliance-Seiten ausliefert, hat am Ende alle fünf URLs unter einem Hostnamen – eine Sache, die man am Leben halten muss, statt vier.

4. Und eine Startseite für die App?

Lohnt sich, ist unspektakulär, und zwar nicht aus dem Grund, den man vermutet. Eine schlichte Seite, die sagt, was die App ist, wer sie macht und wie man ihn erreicht, erfüllt drei Aufgaben:

  • Sie gibt dem Website-Feld des Store-Eintrags ein echtes Ziel;
  • sie gibt einem Prüfer, der Ihre URLs öffnet, ein stimmiges Bild statt fünf verwaister Rechtsseiten;
  • sie gibt dem app-ads.txt-Crawler einen Hostnamen, den Sie kontrollieren.

Sie braucht keine Screenshots, kein Hero-Bild und keinen Download-Button. Eine Seite Text genügt.

Was Sie weglassen können

  • Eine Domain, wenn Sie nicht ohnehin eine wollen. Siehe Hosting ohne Domain.
  • Eine Marketing-Website, es sei denn, Sie machen Marketing.
  • Einen Blog, ein Pressekit, eine Mailingliste. Nichts davon ist Compliance.
  • Einen Server, für alles außer der Kontolöschung – die braucht etwas, das eine Anfrage empfangen kann, nicht nur Dateien ausliefern.

Die Reihenfolge

  1. Legen Sie den einen Hostnamen fest, der alles ausliefert.
  2. Veröffentlichen Sie dort Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingungen, Support- und Kontolöschungsseite.
  3. Legen Sie eine schlichte Startseite in sein Stammverzeichnis.
  4. Tragen Sie diesen Hostnamen als Website in Ihrem Store-Eintrag ein.
  5. Legen Sie app-ads.txt ins Stammverzeichnis, wenn Sie Werbung zeigen.

Füllen Sie danach die Konsolenfelder aus – nicht vorher, sonst verweist ein Feld auf eine Seite, die es noch nicht gibt.

Was AppFoyer hier tut

Genau so ist das Produkt aufgebaut: Ihre App bekommt eine eigene Subdomain mit Startseite, Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingungen, Support- und Kontolöschungsseite, dazu app-ads.txt im Stammverzeichnis – keine Domain, kein Server, kein eigenes Backend. Sie tragen diese Subdomain als Entwickler-Website in Ihrem Store-Eintrag ein, und jede der vier Anforderungen oben wird vom selben Hostnamen beantwortet.

Die Kontolöschungsseite ist die eine, die mehr tut, als eine Datei auszuliefern: Sie nimmt die Anfrage entgegen, speichert sie und benachrichtigt Sie. Eine App ist kostenlos, und nichts, was ein Store verlangt, liegt hinter einer Bezahlschranke.

Die maßgeblichen Quellen